BundesrechtVerordnungenVerteilernetzentwicklungsplanverordnung2. Hauptstück Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan3. Abschnitt Netzentwicklungsprojekte und -programme, PlanungsüberlegungenAllgemeiner Inhalt§ 19

§ 19 Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen

In Kraft seit 30. Juni 2026
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