§ 4 In- und Außerkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 03. Januar 2018
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 3. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 und 7 bis 10 der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung – VMV, BGBl. II Nr. 109/2005, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 113/2008, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft. Im Übrigen tritt die VMV mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
(3) Bis zum Außerkrafttreten mit Ablauf des 2. Jänner 2018 gilt, dass § 6 Z 1 VMV mit einem Verweis auf Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) an Stelle des Verweises auf die §§ 1, 2 und 4 VMV anzuwenden ist.
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