§ 10 Abgrenzung zu anderen Rechtsakten
In Kraft seit 08. November 2024
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VGV
Gliederung
3. Abschnitt Biosicherheitsmaßnahmen
§ 10 Abgrenzung zu anderen Rechtsakten
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Geflügelhygieneverordnung 2007, in der jeweils geltenden Fassung.
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