§ 11 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
In Kraft seit 09. April 2026
Up-to-date
§ 11 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union — VGÜ
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate, ABl. Nr. L vom 19.03.2024, umgesetzt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden