§ 4a Vereinfachte Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft
In Kraft seit 01. Oktober 2025
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§ 4a Vereinfachte Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft — VGGV
Diese Verordnung gilt sinngemäß für die vereinfachte Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft.
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