VgBSeil 2006
Gliederung
5. Abschnitt: Durchführung genehmigungsfreier Bauvorhaben Bauleiter
§ 21
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden