Personen gemäß § 20 SeilbG 2003 müssen über eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen.
Rückverweise
VgBSeil 2006 · Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen
§ 2 Allgemeine Voraussetzungen
…§§ 2 sowie 119 Abs. 2 SeilbG 2003 bedürfen keiner seilbahnrechtlichen Baugenehmigung und Betriebsbewilligung, sofern 1. die in §§ 18 und 19 SeilbG 2003 angeführten Voraussetzungen gegeben sind, 2. kein unmittelbarer sachlicher und technischer Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben besteht und 3. keine innovativen…
§ 15 Verzeichnis
…Verkehr, Innovation und Technologie geführt und ist nach folgenden seilbahnspezifischen Fachgebieten unterteilt: 1. Maschinenbautechnik: seilbahntechnische und allgemeine Maschinenbautechnik umfasst bei Bauvorhaben gemäß §§ 18 und 48 Abs. 1 SeilbG 2003 das gesamte Fachgebiet Maschinenbau einschließlich der verkehrstechnischen Belange sowie die damit im Zusammenhang stehenden einfachen baulichen Herstellungen…
§ 19 Verpflichtungen
…und Durchführung von genehmigungsfreien Bauvorhaben umfassen insbesondere auch: 1. Prüfung des geplanten Bauvorhabens vor Setzen der ersten Baumaßnahme hinsichtlich der in den §§ 18 und 19 SeilbG 2003 sowie der sonstigen in dieser Verordnung angeführten Voraussetzungen und Prüfung der Unterlagen gemäß § 9 auf ihre Vollständigkeit und…