§ 42 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
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§ 42 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften — VEVO 2022
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von 14 Tagen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019 (VEVO 2019), BGBl. II Nr. 415/2019 außer Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, BGBl. II Nr. 379/2006, außer Kraft.
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