BundesrechtVerordnungenVeterinärbehördliche Einfuhrverordnung 20222. Hauptstück Besondere Bestimmungen4. Abschnitt Veterinärbehördliche Grenzkontrolle§ 36

§ 36Tiere, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden, und Heimtiere, die nicht der Kontrolle gestellt wurden

In Kraft seit 06. Januar 2023
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