Um die Vorgangsweise bei der Dokumentenprüfung, der Nämlichkeitskontrolle und der Warenuntersuchung bei Tieren, Waren und Gegenständen gemäß den Art. 49 bis 52, 55 bis 58, 66, 77 und 79 der Verordnung (EU) 2017/625 und den dazu erlassenen Rechtsakten der Union sicherzustellen, sind diese Rechtsakte der Union vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ zu veröffentlichen.
Rückverweise
VEVO 2022 · Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
§ 33 Grenztierärztliche Zulassung zur Einfuhr oder Durchfuhr
…Sendungen, die in mehreren Teilen grenztierärztlich abgefertigt werden, gelten die Bestimmungen des Abs. 3 für jede Teilsendung. (5) Führt die Dokumentenprüfung gemäß § 32 zum Ergebnis, dass die Dokumente den Einfuhr- und Durchfuhrvorschriften nicht entsprechen, so ist die grenztierärztliche Kontrolle auszusetzen. Dem verantwortlichen Unternehmer ist eine angemessene Frist zu…