§ 22 Verweisungen
In Kraft seit 01. Oktober 2012
Up-to-date
(VetSEE-VO)
Gliederung
6. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
§ 22 Verweisungen
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen in Vorschriften der Europäischen Union (EU) verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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