BundesrechtVerordnungenVeröffentlichungsverordnung 2018§ 5

§ 5 Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms und/oder der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien

In Kraft seit 19. Januar 2018
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§ 5 Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms und/oder der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien — VeröffentlichungsV 2018 | GesetzeFinden.at