§ 20 Technische Bedingungen
In Kraft seit 01. Oktober 2018
Up-to-date
Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 13 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 18 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.
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