§ 19 Identifizierung
In Kraft seit 01. Dezember 2016
Up-to-date
VermV 2016
Gliederung
Rückverweise
Zur Sicherstellung der Identität der Einbringer haben sich diese im Portal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter „www.bev.gv.at“ zu registrieren.
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