BundesrechtVerordnungenVermessungsverordnung 20164. Abschnitt Bestimmungen über die zulässigen Formate und die technischen Anforderungen für die automationsunterstützte Einbringung von Plänen§ 17

§ 17Automationsunterstützte Einbringung von Urkunden

In Kraft seit 01. Oktober 2018
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