§ 8
In Kraft seit 01. Juli 2014
Up-to-date
§ 8 — VERA-V
Der Vermögens- und Erfolgsausweis gemäß der Anlage B1 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber zwei Monate nach dem Meldestichtag zu übermitteln.
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