§ 14
In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date
Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis gemäß Anlage D1 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum fünfzehnten Kalendertag des zweiten Folgemonats, zum vierten Quartal spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kalenderjahres zu übermitteln.
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