(1) Kreditinstitute haben den Vermögensausweis gemäß § 74 Abs. 1 BWG entsprechend folgender Anlagen zu gliedern:
1. Anlage A1a ;
(Anm.: Z 2 gemäß § 17 Abs. 14 außer Kraft getreten)
3. Anlage A1c ;
4. Anlage A1d , sofern es sich um ein Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 handelt;
5. Anlage A1e .
(2) Kreditinstitute, die über Zweigstellen in Mitgliedstaaten (§ 10 Abs. 1 BWG) oder über Zweigstellen in Drittländern tätig werden, haben die Meldung gemäß der Anlage A1c zusätzlich bezogen auf jeden Mitgliedstaat und jedes Drittland, in dem das Kreditinstitut über eine Zweigstelle tätig wird und diesbezüglich einer österreichischen Sicherungseinrichtung unterliegt, zu erstatten.
(3) Kreditinstitute aus Mitgliedstaaten, die in Österreich gemäß § 9 Abs. 1 BWG über eine Zweigstelle tätig werden, haben den Vermögensausweis gemäß § 74 Abs. 1 BWG entsprechend der Anlage A1a zu gliedern.
VERA-V · Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung
Anl. 1/1a
…Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V) Vermögensausweis unkonsolidiert gemäß § 1 Abs. 1 VERA-V (Anm.: Anlage A1a als PDF dokumentiert)…
Anl. 1/1d
…zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V) Meldung gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 VERA-V Informationen gemäß § 29 Abs. 7 Z 3 und 4 Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG (Anm.: Anlage A1d als PDF dokumentiert)…
Anl. 1/1c
…FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V) Vermögensausweis gesicherte Einlagen und Wertpapierdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VERA-V (Anm.: Anlage A1c als PDF dokumentiert)…
§ 1 Vermögensausweis
…Vermögensausweis § 1. (1) Kreditinstitute haben den Vermögensausweis gemäß § 74 Abs. 1 BWG entsprechend folgender Anlagen zu gliedern: 1. Anlage A1a ; (Anm.: Z 2…
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