VAV
Gliederung
4. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 12 In-Kraft-Treten
§ 12 VAV · VAV · Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung – VAV)
§ 12 In-Kraft-Treten
…§ 12. (1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. (2) § 1a samt Überschrift, § 15 sowie Anhang …
§ 13 Außer-Kraft-Treten
…§ 13. (1) Die Lackieranlagen-Verordnung tritt, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem im § 12 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft. (2) Auf Betriebsanlagen gemäß § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 sind die entsprechenden Bestimmungen…
§ 10 Übergangsbestimmungen für Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1
…§ 10. (1) Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung ( § 12 ) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 (Altanlagen) müssen, sofern kein Reduktionsplan gemäß § 3 Abs. 5 genehmigt wird…
Rückverweise