BundesrechtVerordnungenVOC-Anlagen-VerordnungAnl. 7

Anl. 7Meldung an den Landeshauptmann gemäß § 7 Abs. 2

In Kraft seit 01. September 2002
Up-to-date

(§ 7 Abs. 2)

Meldende Stelle:

Berichtszeitraum:

Z 1 ) Name der Firma Adresse Koordinaten Genehmigungszustand 2 ) Anmerkung R/I 3 ) Lösungsmittel- emission im Bezugszeitraum
alt neu Änderung Ausnahme

1

) Ziffernmäßige Bezeichnung der gemeldeten VOC-Anlage gemäß Anhang 2 zu dieser Verordnung.

2

) Zutreffendes Ankreuzen; bei Änderung oder Ausnahmen Angabe des Datums des Genehmigungsbescheides.

3

) Reduktionsplan (R) oder IPPC-Anlage (I).

Anmerkung zum Ausfüllen:

1. Firmen nach ziffernmäßiger Bezeichnung gemäß Anhang 2 zu dieser Verordnung und nach steigenden Ziffern ordnen.

2. Innerhalb der einzelnen Ziffern Firmen alphabetisch ordnen.

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Ort, Datum und Unterschrift

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