§ 7 Beendigung der Teilnahme am USP
In Kraft seit 02. Februar 2016
Up-to-date
Der Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 1 USPG kann die Teilnahme am USP elektronisch über das USP beenden.
Rückverweise
USP-NuBeV · USP-Nutzungsbedingungenverordnung
§ 6 Benutzerin/Benutzer
…jeweiligen Anwendung selbst festgelegt; 3. hinsichtlich der Meldeinfrastruktur die Aufgaben gemäß § 8 Abs. 1 und 2; 4. die Beendigung der Teilnahme am USP gemäß § 7. (2) Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Abs. 1 durch Benutzerinnen/Benutzer ist, dass ihre/seine Identität elektronisch nachgewiesen wurde und damit eine…