§ 1 Gegenstand
In Kraft seit 02. Februar 2016
Up-to-date
Die Verordnung regelt die Nutzungsbedingungen für Teilnehmer gemäß § 5 Abs. 1 und 2 USPG für
1. den Zugriff auf im Unternehmensserviceportal (USP) eingebundene Anwendungen unter www.usp.gv.at,
2. die Registrierung und Verwaltung im USP,
3. die Meldeinfrastruktur und
4. das Vertretungsmanagement des USP
sowie Sorgfaltspflichten und Immaterialgüterrechte im USP.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden