Anhand der Kennzahlen „Anzahl der Studierenden“, „Bilanzsumme“ und „Mitarbeiter/innen-VZÄ“ werden drei Gruppen von Universitäten gebildet, denen aufgrund der überwiegenden Anwendung der genannten Kriterien jeweils folgende Universitäten angehören:
1. Gruppe 1:
a) Universität Wien
b) Universität Graz
c) Universität Innsbruck
d) Medizinische Universität Wien
e) Technische Universität Wien
f) Technische Universität Graz
g) Wirtschaftsuniversität Wien
2. Gruppe 2:
a) Medizinische Universität Graz
b) Medizinische Universität Innsbruck
c) Universität Salzburg
d) Universität für Bodenkultur Wien
e) Veterinärmedizinische Universität Wien
f) Universität Linz
3. Gruppe 3:
a) Montanuniversität Leoben
b) Universität Klagenfurt
c) Universität für angewandte Kunst Wien
d) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
e) Universität Mozarteum Salzburg
f) Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
g) Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
h) Akademie der bildenden Künste Wien
i) Universität für Weiterbildung Krems
Rückverweise
UniRVV · Universitätsräte-Vergütungsverordnung
§ 4 Evaluierung
…die Bundesministerin oder den Bundesminister zu unterziehen. Die Evaluierung hat insbesondere die Zuordnung der Universitäten zu den jeweiligen Gruppen aufgrund der Kennzahlen gemäß § 2 sowie die Praxis hinsichtlich der Festlegung der Vergütung durch die Universitätsräte im Rahmen der Obergrenzen gemäß § 3 Abs. 2 zu berücksichtigen.…