§ 2 Ziel des Verfahrens zur Planung und Abwicklung universitärer Immobilienprojekte
In Kraft seit 01. Januar 2018
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Das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten soll Planungssicherheit für alle Beteiligten sowie erhöhte Transparenz gewährleisten. Zudem soll das Risiko einer Kostenüberschreitung bei Immobilienprojekten vermieden werden.
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