BundesrechtVerordnungenErrichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden§ 7

§ 7Geschlechtsneutrale Funktionsbezeichnungen

In Kraft seit 05. Mai 2012
Up-to-date

Die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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