§ 1 Ziel
In Kraft seit 05. Mai 2012
Up-to-date
§ 1 Ziel — UMG-RegV
Das Ziel der Verordnung ist die Schaffung nationaler Register für Organisationen sowie die Festlegung von Kriterien für die Eintragung in diesen Registern.
Das Ziel der Verordnung ist die Schaffung nationaler Register für Organisationen sowie die Festlegung von Kriterien für die Eintragung in diesen Registern.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden