BundesrechtVerordnungenErrichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden§ 1

§ 1Ziel

In Kraft seit 05. Mai 2012
Up-to-date

Das Ziel der Verordnung ist die Schaffung nationaler Register für Organisationen sowie die Festlegung von Kriterien für die Eintragung in diesen Registern.

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