§ 9 Überwachung von Nachrichten
In Kraft seit 01. September 2009
Up-to-date
Die Kosten für die Überwachung von Nachrichten betragen
1. für die Einrichtung und Herstellung der Überwachungsverbindung Euro 128,00
2. für das Aufrechterhalten der Verbindung, die Kontrolle und Auswertung der Daten pro überwachten Tag Euro 25,00
Rückverweise
ÜKVO · Überwachungskostenverordnung
§ 13
…Kostenfaktoren eine Anpassung der im 2. Abschnitt angeführten Beträge für das folgende Kalenderjahr vorzunehmen. (3) Der Titel, die §§ 1 bis 6 und 9 sowie 11 bis 13 sowie die Überschriften vor § 6 und § 9 in der Fassung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über…