§ 8a Ermittlung von Vorratsdaten
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
Die Kosten für die Ermittlung von Vorratsdaten betragen:
a) Einrichtung Euro 64,00
b) Auswertung pro überwachten Tag Euro 06,50
c) für die Datenrasterung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Rufnummern oder Teilnehmerkennungen auf Basis von IMEI- oder IMSI- Nummern oder öffentlicher IP-Adressen Euro 60,00
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