§ 12 Sekretariatspauschale
In Kraft seit 01. September 2009
Up-to-date
Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt
1. pro Anordnung Euro 15,20
2. pro Ergänzungsanordnung Euro 05,60
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