§ 3
In Kraft seit 01. Juni 2022
Up-to-date
Das Aktenzeichen wird aus der Tagebuchzahl und der Jahreszahl gebildet; die Buchstaben Uh sind nicht mehr voranzustellen. Es ist aber in anderer Weise sicher zu stellen, dass die betroffenen Einlaufstücke als Einlaufstücke der Urkundenhinterlegung erkannt werden können.
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