§ 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
In Kraft seit 03. Oktober 2026
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal der Universitäten (Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 377/2014, außer Kraft.
§ 7 UBPAV · UBPAV · Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung
§ 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
…§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über…
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