In einem Urkundenarchiv nach § 91c GOG gespeicherte elektronische Urkunden können dem Gericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021) entweder in ihrer mit der Archivsignatur versehenen verkehrsfähigen Version als Anhang zum Schriftsatz oder unter Bekanntgabe eines eindeutigen Urkundenidentifizierungsbegriffes, der den Zugriff auf die im Urkundenarchiv gespeicherte Urkunde ermöglicht, übermittelt werden.
Rückverweise
UAV 2007 · Urkundenarchivverordnung 2007
§ 6 In-Kraft-Treten
…1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 in Kraft. (2) § 2 Abs. 1 erster Satz und § 3 erster Satz, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. …
§ 2
…1) Für die in § 1 bezeichneten Urkunden dürfen als Dokumentformate ausschließlich TIFF und PDF, als Signaturformate ausschließlich XML-DSig und PAdES (PDF Advanced Electronic…