Die im Anhang I festgelegten Anforderungen gelten
1. an den Entnahmestellen eines Verteilungsnetzes, die üblicherweise zur Wasserentnahme dienen;
2. bei Wasser, das in Flaschen oder andere Behältnisse in Verkehr gebracht wird, am Punkt der Abfüllung;
3. bei in einem Lebensmittelbetrieb verwendeten Wasser an der Stelle der Verwendung des Wassers im Betrieb;
4. bei Wasser aus Tankfahrzeugen an der Entnahmestelle am Tankfahrzeug.
TWV · Trinkwasserverordnung
§ 5 Eigenkontrolle
… 1) liefert, an der Stelle oder an den Stellen entnehmen zu lassen, die eine Beurteilung der Qualität des Wassers an den in § 4 genannten Stellen ermöglichen. Werden Desinfektionsverfahren angewandt, sind zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Desinfektionsmaßnahme über die in Anhang II Teil A Z 3…
Anl. 1
…10 µg/l Benzol 1,0 µg/l Benzo-(a)-pyren 0,010 µg/l Bisphenol A 2,5 µg/l Anmerkung 3 Blei 5 µg/l Anmerkung 4 und 5 Bor 1,0 mg/l Anmerkung 6 Bromat 10 µg/l Cadmium 5,0 µg/l Chlorat 0,25 mg/l Anmerkung 3 und 7 Chlorit…
Anl. 2
…Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 1) Clostridium perfringens (Anmerkung 2) Geruch Färbung Trübung Geschmack Temperatur Leitfähigkeit Ammonium (Anmerkung 3) Nitrit (Anmerkung 3) Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert) Aluminium (Anmerkung 4) Eisen (Anmerkung 5) Bei desinfiziertem Wasser (je nach Art des eingesetzten Desinfektionsverfahrens): – Trübung (NTU) unmittelbar vor oder nach der Desinfektion Chlorung: – Konzentration an…
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