§ 4 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, ABl. Nr. L 276 vom 20.10.2010 S. 33, insbesondere deren Art. 38 Abs. 2 lit. d, in österreichisches Recht umgesetzt.
Rückverweise
TVKKV · Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung
Anl. 1
…3.1.1.1 Nähere Angaben zu Kriterium 3.1.1 oder Verweis auf den Projektvorschlag (gegebenenfalls Gutachten) Seite ___ bzw. Punkt ___: 3.1.2 Sollen andere als in § 4 Z 5 lit. a TVG 2012 angeführte, nichtmenschliche Primaten verwendet werden? 3.1.2.1 Begründung der Angabe zu Kriterium 3.1.2 durch Beschreibung der getätigten Angaben sowie der…