1. Studienzweig Zoologie der Studienrichtung Biologie;
2. Studium der Veterinärmedizin;
3. Studienzweig Nutztierwissenschaften der Studienrichtung Landwirtschaft;
4. Fischereifacharbeiter oder Fischereimeister bei Einsatzbereich Teichwirtschaft;
5. Lehrberuf Tierpfleger;
6. Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft, Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft oder Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft für alpenländische Landwirtschaft;
7. aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration als gleichwertig anerkannte oder zu geltende Ausbildung.
1. Rechtliche Grundlagen des Tierschutz- und Tiertransportgesetzes einschließlich der dazugehörigen Verfahrensrechte;
2. Tierschutz bei Heim- und Hobbytieren: allgemeine Haltungsanforderungen, Tierzucht (unter besonderer Berücksichtigung von Qualzucht), spezielle Anforderungen an die gewerbliche Haltung von Tieren sowie an die Haltung von Tieren in Tierheimen und Zoos;
3. Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren: grundsätzliche Kenntnisse über die Organisation und Produktionsmethoden der Landwirtschaft;
4. Schutz der Tiere bei der Schlachtung und Tötung: ethische Grundsätze, Betäubungsmethoden, Tötungsmethoden;
5. Konfliktmanagement unter besonderer Berücksichtigung tierschutzrelevanter Aspekte.
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