§ 10 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt zugleich mit dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes in Kraft, jedoch nicht vor dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
(2) Für bestehende Zirkusse, Varietés und ähnliche Einrichtungen, die nicht dieser Verordnung entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2006.
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