§ 21 Außerkrafttreten
In Kraft seit 03. Januar 2018
Up-to-date
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), BGBl. II Nr. 175/2007, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
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