§ 39 Inkrafttreten
In Kraft seit 09. Juli 2015
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 34 Abs. 1 und 2 am 15. September 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2) § 34 Abs. 1 und 2 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
(3) § 4 Abs. 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 193/2015 und § 4 Abs. 3a treten mit dem 1.4.2016 in Kraft. Die Verpflichtung nach § 4 Abs. 3a Z 3 entsteht mit dem 1.1.2017.
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