(1) Das im Rahmen der amtlichen Kennzeichnung von Tieren verwendete elektronische Kennzeichen hat vorbehaltlich anderer Vorgaben seitens der Europäischen Union den in Anhang 3 genannten technischen Normen zu entsprechen:
(2) Die Implantation eines injizierbaren Transponders darf nur durch einen in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Tierarzt parenteral unter aseptischen Bedingungen erfolgen.
Rückverweise
TKZVO 2009 · Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
§ 36 Kennzeichnung von Kamelen
…im Zuge einer Tierimpfung gegen anzeigepflichtige Tierseuchen oder andere einer veterinärrechtlichen Regelung unterliegende Tierkrankheiten oder auf behördliche Anordnung mit einem injizierbaren Transponder gemäß § 26 zu kennzeichnen. Die Implantation des Transponders ist entweder im Bereich des linken Ohrgrunds oder an der linken Halsseite eine Handbreite vor dem Schulterblatt vorzunehmen.…