Eine Importohrmarke für Schweine muss deutlich lesbar sein und hat den §§ 21 und 22 Abs. 1 und 2 sowie dem Muster in Anhang 2 zu dieser Verordnung zu entsprechen. Sie hat auf einem der beiden Ohrmarkenteile die Angaben gemäß § 22 Abs. 3 zu enthalten; zusätzlich das Wort „IMPORT“ in Großbuchstaben; dieses Wort darf auch in einem Bogen geschrieben sein.
Rückverweise
TKZVO 2009 · Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
Anl. 2
…Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß § 23 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40172537/image004.jpg Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß § 24 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40172537/image005.jpg Abbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß § 90 mit Beispiel für Logo…
§ 11 Einfuhr von Schweinen
…1) Schweine, die aus einem Drittstaat eingeführt wurden, sind unverzüglich nach der Aufstallung mittels Importohrmarke gemäß § 24 zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Schlachtschweine, deren Bestimmungsbetrieb eine in Österreich gelegene Schlachtstätte ist, sofern die Schlachtung innerhalb einer Frist von fünf Werktagen…
§ 22 Amtliche Ohrmarken für Schweine
…aus einem Dornteil und einem Lochteil zu bestehen. Einer der beiden Teile ist gemäß Abs. 3 beziehungsweise gemäß § 23 oder § 24 zu beschriften. Für den anderen Teil ist eine Beschriftung weder geboten noch verboten; allerdings ist dort jede Buchstabenkombination mit der Aufschrift „AT“ untersagt…