§ 11 Frequenznutzungsgebühren für Satellitenfunkanlagen
In Kraft seit 14. Juli 2025
Up-to-date
Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Satellitenfunkanlagen beträgt die Gebühr jährlich für jeden Sender bei einer maximalen Hochfrequenz-Ausgangsleistung von
1. bis 1 Watt 180 Euro
2. bis 6 Watt 480 Euro
3. bis 30 Watt 660 Euro
4. bis 150 Watt 1 320 Euro
5. bis 1 000 Watt 3 960 Euro
6. über 1 000 Watt 7 920 Euro
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