§ 24 Kostentragung der Durchlaufstelle
§ 24 Kostentragung der Durchlaufstelle — TKG-DSVO
§ 24 Kostentragung der Durchlaufstelle — TKG-DSVO
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 402/2011
Inkrafttretungsdatum
06. Dezember 2011
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40134313
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Investitionskosten für die Durchlaufstelle sind Investitionskosten gemäß § 94 Abs. 1 TKG 2003.
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