§ 20 Personenbezogene Bezeichnungen
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
§ 20 Personenbezogene Bezeichnungen — TGD-VO 2009
Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden