Benennung von Teil- und Nachfolgeorganisationen
Inkrafttreten
Vorwort
Als Teil- und Nachfolgeorganisation der Gruppierung Ustascha gilt die Gruppierung Hrvatske obrambene snage (Kroatische Verteidigungskräfte, HOS).
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.