§ 11 Schadenunabhängige Zuführung
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Der Schwankungsrückstellung sind in jedem Geschäftsjahr unabhängig vom Schadenverlauf zunächst 1,5% ihres jeweiligen Sollbetrages zuzuführen.
Rückverweise
SWRV 2016 · Schwankungsrückstellungs-Verordnung
§ 10 Sollbetrag
…Abs. 2 Z 6 lit. b ausgenommen. (3) Die Schwankungsrückstellung darf den Sollbetrag nicht überschreiten. Ergibt sich durch Zuführungen gemäß § 11 oder § 12 eine Überschreitung des Sollbetrags, ist die Zuführung entsprechend zu kürzen. Liegt der Sollbetrag am Ende des Geschäftsjahres unter der Schwankungsrückstellung zum…