§ 10 Vollziehung
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich des § 7a der Bundesminister für Gesundheit;
2. hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
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