§ 9 Sicherstellung der Rechtmäßigkeit
In Kraft seit 01. Mai 2011
Up-to-date
Werden nach einer Wahl Unregelmäßigkeiten festgestellt, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen, so ist die gesamte Wahl oder genau zu bezeichnende Teile davon durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für ungültig zu erklären. In diesem Fall ist eine Wiederholung der Wahl unter Festsetzung des Wahltages anzuordnen.
Rückverweise
SV-WO · Soldatenvertreter-Wahlordnung 2000
§ 12 Schlussbestimmung
…Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft. (1a) Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 4, § 9 und § 11 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 126/2011, treten mit 1. Mai …