§ 4 Dosierung des Präparats
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Das Präparat im Sinne des § 2 wirkt in der Dosierung von 15g des Reinwirkstoffs sowohl in der Einnahmeform des § 3 Z 1 als auch des § 3 Z 2 bei vollständiger Einnahme verlässlich letal.
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