Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
StubeiV · Studienbeitragsverordnung
§ 1 Geltungsbereich
…Diese Verordnung gilt für Studien und Studierende an 1. den Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, und 2. den Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1…