An den Zu- und Abgängen von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen müssen freie Räume als Stauräume vorhanden sein.
Rückverweise
StrabVO · Straßenbahnverordnung 1999
§ 64 Übergangsbestimmungen
…§ 29 Abs. 1 bis 9 und 11, § 30 Abs. 2 bis 4, 7 bis 9 und 11, § 31, §§ 33 bis 51, § 52 Abs. 2 Z 2 lit. b und Abs. 4 angepasst werden. (2…